Glossar

Begriffe, die Eltern im Hilfesystem begegnen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Psychotherapeutische Behandlung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch approbierte Fachpersonen.

Diagnostik

Fachliche Abklärung, ob und welche Störung, Entwicklungsbesonderheit oder Belastung vorliegt.

SPZ

Sozialpädiatrisches Zentrum für komplexe Entwicklungs-, Verhaltens- und Belastungsfragen bei Kindern.

Terminservicestelle

Vermittlungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung, erreichbar über 116117.

Probatorik

Erste psychotherapeutische Sitzungen zur Klärung, ob eine Behandlung passt und beantragt werden soll.

Akutversorgung

Sofortige professionelle Hilfe bei akuter Gefahr, schwerer Krise oder nicht mehr sicherer Situation.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der erste offizielle Schritt in eine Kassen-Psychotherapie. Hier klärt sich, ob überhaupt eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt.

Akutbehandlung

Eine schnelle psychotherapeutische Leistung der Kasse, wenn es nicht bis zum regulären Therapieplatz warten kann.

Kurzzeit- und Langzeittherapie

Die zwei Umfänge einer Kassen-Psychotherapie. Kurzzeit ist auf bis zu 24 Stunden begrenzt, Langzeit beginnt darüber.

Kostenerstattung (§ 13 SGB V)

Ein Weg, eine Privatpraxis von der gesetzlichen Kasse bezahlt zu bekommen, wenn kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit zu finden ist.

Konsiliarbericht

Eine ärztliche Einschätzung, die vor einer beantragten Psychotherapie körperliche Ursachen ausschließt.

Approbation

Die staatliche Zulassung, die zur eigenverantwortlichen Heilbehandlung berechtigt. Ohne sie keine echte Psychotherapie.

Richtlinienverfahren

Die von der gesetzlichen Kasse bezahlten Therapieformen für Kinder und Jugendliche.

Kassensitz

Die Zulassung, über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen zu dürfen. Davon hängt ab, ob eine Therapie für die Familie kostenfrei ist.

Erziehungsberatungsstelle

Kostenfreie Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Konfliktfragen. Keine Psychotherapie, aber oft ein guter erster Schritt.

Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Unterstützung des Jugendamts für Teilhabe, wenn eine seelische Behinderung droht oder besteht.

Kinder- und Jugendpsychiater:in

Ärztliche Fachperson für psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Darf als Einzige Medikamente verordnen.

Bezugspersonenstunden

Sitzungen mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen, mit oder ohne Anwesenheit des Kindes.

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